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Zum schulpflichtigen Samstag

Seit 2001 haben die Schüler und Lehrer unserer Schule an den Samstagen unterrichtsfrei! Samstags fanden die öffentlichen Monatsfeiern statt, samstags wurden die Zwölftklässler feierlich aus ihrer Waldorfschulzeit verabschiedet, es fanden Eurythmieaufführung statt, kurz, Vieles, für das die besondere Atmosphäre des Samstages den angemessenen Rahmen gab.

Da wir diese Veranstaltungen in unserem Schulleben nicht streichen möchten und unsere Eigenart mit den oben genannten Veranstaltungen weiterhin leben und feiern möchten, hat es Gespräche mit der Landesschulbehörde und der damaligen Elternschaft gegeben. Das Ergebnis dieser Gespräche ist, dass wir an fünf Tagen des Schuljahres schulpflichtige Samstage haben. An diesen Samstagen finden zwei öffentliche Monatsfeiern, der Adventsbasar mit der Eurythmieaufführung der 13. Klasse, die feierliche Verabschiedung der 12. Klassen nach zwölf Jahren Waldorfschulzeit und das Sommerfest statt. Diese fünf Samstage sind Schultage wie alle anderen Schultage auch, das heißt, es besteht eine Anwesenheitspflicht für alle Schülerinnen und Schüler und für die Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen.

Als Ersatz für die Anwesenheit an diesen fünf Samstagen gibt es bei uns fünf weitere Ferientage, zusätzlich zu den niedersächsischen Schulferien. Diese liegen in der Regel im Februar als Winterferien oder verlängern die Osterferien oder die Pfingstferien. Um die Qualität unseres Schulprofils weiterhin halten zu können, ist es notwendig, dass alle Elternhäuser und Schüler sich dieses Inhaltes bewusst sind und die Teilnahme an den schulpflichtigen Samstagen nicht beliebig sein kann.

Das heißt, dass ein Fehlen aus Krankheit einer Entschuldigung bedarf und dass ein Fehlen aus anderen Gründen nur mit einem genehmigten Urlaubsantrag möglich ist.

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Verein zur Förderung der
Freien Waldorfschule Hannover-Maschsee e. V.
Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 70
30173 Hannover

Tel. 0511 80709-0

Fax 0511 80709-50

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