Die Organisation der Schule im Überblick
Lehrerkonferenz
Sie arbeitet kollegial und einzelverantwortlich an der Umsetzung der Pädagogik Rudolf Steiners. Sie wählt die zukünftigen Kollegen aus, beurteilt deren Arbeit und sorgt für die qualitätsbezogene Fort- und Weiterbildung der einzelnen Kollegen und der gemeinschaftlichen Arbeitsweise. Sie bildet Untergliederungen wie Klassen- Stufen- und Fachkonferenzen und beurteilt den Entwicklungsstand der Schüler und sucht nach Möglichkeiten zu deren Förderung. Sie arbeitet in der Schulgemeinschaftskonferenz mit den Eltern und Oberstufenschülern zusammen.
Schulleitung
Sie besteht aus Lehrern und Eltern, wird von der Schulgemeinschaftskonferenz delegiert und ist dieser rechenschaftspflichtig. Im Rahmen des von der Mitgliederversammlung genehmigten Teilhaushaltsplanes führt die Schulleitung die täglichen Geschäfte des Schulbetriebes und vertritt die Schule nach außen; dazu gehört die Einstellung und Entlassung der Kollegen und die Durchführung von Qualifizierungsaktivitäten. Sie führt die Beschlüsse der Schulgemeinschaftskonferenz aus.
Elternkonferenz
Sie ist die Elternvertretung der Schule. Sie tagt jeden zweiten Dienstag im Monat. Teilnehmer sind die gewählten Vertreter der Klassenelternschaften und alle interessierten Eltern. Sie bietet den Eltern die Möglichkeit sich über schulpolitische und pädagogische Themen auszutauschen. Mindestens 6 der gewählten Elternvertreter nehmen regelmäßig an der Schulgemeinschaftskonferenz teil.
Schulgemeinschaftskonferenz
Das ist die gemeinsame Konferenz der delegierten und initiativen Eltern und Schüler und der Lehrer der Lehrerkonferenz. 12 Eltern werden auf der Elternvollversammlung alle zwei Jahre in die Schulgemeinschaftskonferenz delegiert. Weitere Eltern arbeiten initiativ (also nicht delegiert ) mit. Um den Austausch mit der Elternkonferenz zu gewährleisten, sind 6 Eltern gleichzeitig Vertreter der Elternkonferenz. Die Schulgemeinschaftskonferenz dient der Meinungsbildung für Aufgaben und Projekte, die die organisatorischen Rahmenbedingungen betreffen. Sie arbeitet hierzu mit dem Vorstand, dem Geschäftsführer und der Schulleitung zusammen. Zur effizienten Arbeit werden Arbeitskreise gebildet, die der Schulgemeinschaftskonferenz zuarbeiten oder auf delegierter Basis deren Beschlüsse ausführen. Die Arbeitskreise sind der Schulgemeinschaftskonferenz rechenschaftspflichtig. Die Schulgemeinschaftskonferenz tagt in der Regel monatlich. Bei Bedarf wird ein Zusatztermin eingerichtet.
Vorbereitungskreise
Um die Lehrerkonferenz, Schulgemeinschaftskonferenz und die Elternkonferenz vorzubereiten, treffen sich die Beteiligten regelmäßig, um anstehende Themen dem zuständigen Gremium zur Bearbeitung zuzuordnen.
Schülerrat
Er setzt sich aus den einmal jährlich gewählten Schülervertretern und je zwei Klassensprechern der Oberstufe (Klasse 9-13) zusammen. Er vertritt die Interessen aller Schüler und arbeitet mit anderen Waldorfschulen zusammen. In die Schulgemeinschaftskonferenz entsendet er Delegierte.
Mitgliederversammlung
Sie wählt den Vorstand und entlastet diesen für die ordnungsgemäße wirtschaftliche Vereinsführung. Die Mitgliederversammlung beschließt den Gesamthaushaltsplan des Vereins. Mitglieder des Schulvereins sind angestellte Mitarbeiter, die Eltern der Schüler, Freunde und Förderer.
Vorstand
Er besteht traditionell aus 3 Eltern und 2 Lehrern, wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist dieser rechenschaftspflichtig. Er ist zuständig für die langfristige Planung der Vereinsangelegenheiten; er bestellt den Geschäftsführer und kontrolliert das Erreichen vereinbarter Ziele. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung und leitet diese. Er vertritt den Verein satzungsgemäß nach außen.
Geschäftsführer
Er wird vom Vorstand berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Er führt die täglichen Geschäfte des Vereins und die Beschlüsse des Vorstandes aus. Er ist zuständig für die Gesamthaushaltsplanung und für den Vermögenshaushalt des Vereins. Er vertritt den Verein rechtlich gemäß der Satzung und der Vorstandsbeschlüsse nach außen, in personalrechtlichen Angelegenheiten des Schulbetriebes gemeinsam mit der Schulleitung.
Elternvertreter
Damit die Klassen in der Elternkonferenz vertreten ist, wählen die Eltern einen „externen“ Elternvertreter, der die Elternkonferenzen regelmäßig besucht und die Klassenelternschaft auf den Elternabenden über die besprochenen Themen informiert. Es ist sinnvoll diesen Elternvertreter für mindestens zwei Jahre zu wählen.
Außerdem wählen die Eltern möglichst zwei „Vertrauenseltern“, die sich um die internen Belange Ihrer Klasse kümmern. Diese stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Klassenlehrer, sind eine Sammelstelle für Elternfragen und -nöte und vermitteln im Bedarfsfall zwischen Eltern und Lehrern. Wenn es die Situation der Klasse erfordert, besuchen die Vertrauenseltern die Klassenkonferenz, um sich hier mit allen Lehrern der Klasse auszutauschen.
Arbeitskreise
Neben den genannten Gremien gibt es eine Vielzahl von Arbeitskreisen, die unser Schulleben lebendig gestalten. An dieser Stelle seien nur einige kurz genannt:
Der Arbeitskreis Elternmitarbeit sucht und organisiert die Mitarbeit der Eltern in und an unserer Schule.
Der Vertrauenskreis hilft bei Streit und Uneinigkeit zwischen Eltern/Lehrern/Schülern.
Der Hauskreis plant und organisiert die Substanzerhaltung unserer Gebäude und des Geländes.
Die Elternbeitragskommission ist ein vom Vorstand legitimierter Kreis, der auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen den Elternbeitrag herabsetzt und andererseits um Spenden wirbt.
Der Festkreis plant und organisiert den jährlichen Veranstaltungskalender.
