Beitragsordnung Freie Waldorfschule Hannover-Maschsee
Unsere Schule erhebt:
- einen monatlichen Familienbeitrag in Höhe von
325,00 Euro für das 1. Kind,
90,00 Euro für das 2. Kind,
0,00 Euro ab dem dritten Kind. - eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von
1.450,00 € für den Vereinsbeitritt beim ersten Kind (davon werden 1.200,00 €
zweckgebunden als „Bau- /Instandhaltungsumlage" verwendet)
250,00 € für jedes weitere Kind.
Warum erheben Waldorfschulen Schulgeld?
Waldorfschulen sind private Schulen. Sie gelten als anerkannte Ersatzschulen und bekommen staatliche Zuschüsse, jedoch deutlich weniger als öffentliche Schulen. Um die Gesamtkosten für Lehrpersonal, Instandhaltung der Gebäude sowie die Anschaffung von Unterrichtsmaterial überhaupt decken zu können, müssen sie von den Eltern zusätzlich Schulgeld erheben. Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach der Größe der Schule und der Höhe der staatlichen Zuschüsse im jeweiligen Bundesland.
Die staatlichen Zuschüsse sind je nach Bundesland sehr verschieden (im Vergleich: unsere Schule würde in Hamburg rund 25 % oder 900.000 Euro mehr Finanzhilfe bekommen).
Landeszuschüsse
Bei der staatlichen Finanzhilfe wird unterschieden zwischen Personalkosten und Sachkosten.
So erstattet das Land Niedersachsen den freien Schulen die Personalkosten für Lehrkräfte bei
100 % Unterrichtsversorgung zu 100 %. Diesbezüglich ist unsere Schule zum Beispiel den staatlichen Gesamtschulen gleichgestellt.
Anders sieht es bei den Sachkosten aus. Als Sachkosten werden alle übrigen Kosten bezeichnet, das heißt auch die Personalkosten für Nicht-Lehrkräfte (Verwaltung, Hausmeisterei, Küche etc.) Diese Sachkosten werden nicht bezuschusst. Dafür sind die Schulträger selbst zuständig, in unserem Fall der Trägerverein der Schule.
Kommunale Beteiligung
Es gibt Gemeinden in Niedersachsen, die gewähren den freien Schulen deshalb auch „Sachkostenzuschüsse" (z.B. Ottersberg und Hildesheim). Stadt und Region Hannover tun dies nicht.
Freiwillige Abgabe der Lehrer*innen
Um nicht alle Last auf die Eltern zu verteilen, verzichten die Lehrkräfte unserer Schule durchschnittlich auf 20 - 25 % der staatlichen Zuschüsse für das Lehrpersonal und stellen dieses Geld der Schule für die Finanzierung des „besonderen pädagogischen Profils" zur Verfügung (besondere Fächer, Klassenteilung, ...). Dadurch kann unsere Schule auch eine außergewöhnlich gute Unterrichtsversorgung gewährleisten. Sie liegt am Maschsee im Vergleich zu öffentlichen Schulen in Hannover bei etwa 130 % .
Kostendeckung
Zur Deckung der verbleibenden Sachkosten muss ein Schulgeld erhoben werden. Dazu legt jede Schule eine eigene Schulgeldordnung fest.
Viele Schulen haben eine einkommensabhängige Beitragsordnung (z.B. Göttingen, Braunschweig u.a.) Hier kostet das erste Kind zwischen 18 bis 600 Euro /Monat.