Freie Waldorfschule Hannover-Maschsee
Rechtsträger: Verein zur Förderung der
Freien Waldorfschule Hannover-Maschsee e.V.
Schulordnung
Allgemeines
Alle Schüler*innen können in unserer Schule finden, was sie brauchen und was sie suchen: vielfältiges Lernen, praktische schulische Arbeit, Spiel, Sport und Bewegung, ein Mittagessen, Muße, künstlerische Tätigkeit. Das alles in einem Paradies auf 50.000 m² mitten in der Stadt, am Maschsee, in einem großen Garten, auf unserem Schulhof, in Sporthallen, auf Beachfeldern, an Kletterwänden, im Schwimmbad, in Werkstätten und Musikräumen, im Blauen Saal und in der Schülerbücherei.
Um die Vielfalt unseres Schullebens gewährleisten zu können, sind jedoch gewisse Regeln unerlässlich. Sie gelten für alle: für unsere Schüler*innen, für unsere Eltern und Gäste sowie - mit berufsbedingten Ausnahmen - auch für alle Mitarbeiter*innen der Schule. Ein gelingendes Zusammenleben von Menschen ist nur möglich, wenn sich jede*r rücksichtsvoll verhält und überall auch auf die allgemein gültigen Regeln für ein verträgliches und wohltuendes Miteinander achtet.
Folgende Regeln haben wir im Detail festgelegt:
1. Unterricht
Teilnahme am Unterricht und anderen Schulveranstaltungen. Für den Unterricht und die für verbindlich erklärten anderen Schulveranstaltungen besteht Teilnahmepflicht. Die Schüler*innen haben sich rechtzeitig vorher am Ort der Schulveranstaltungen mit den notwendigen Unterrichtsmitteln einzufinden. Bei Erkrankungen wird der/die Klassenlehrer*in/-betreuer*in vor Unterrichtsbeginn durch die Eltern informiert. Eine schriftliche Entschuldigung wird nachgereicht. Essen und Trinken sowie der Verzehr von Genussmitteln sind während des Unterrichts nicht gestattet. Der/Die Lehrer*in kann angemessene Ausnahmen hiervon zulassen.
2. Verbote
a. Mobile Endgeräte (Smartphones, Smartwatches etc.). Mobile Endgeräte sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und dürfen nicht sichtbar getragen werden. Bei dringendem Bedarf kann am „Handy-Baum“ zwischen den Eingängen zur Morgenstern Buchhandlung und dem Schülerladen „Ganz Real“ telefoniert oder können kurze Nachrichten versendet werden. Siehe auch „Vereinbarung zum Umgang mit mobilen Endgeräten…“.
b. Rauchen (auch E-Zigaretten), Alkohol, Drogen. Das Rauchen und der Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln auf dem Schulgelände, vor den beiden Eingangstoren und in den Gebäuden ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf Drogenkonsum kann die Schule die sofortige Durchführung eines Drogentests verlangen. Der/Die Schüler*in hat sich hierzu ggf. in Begleitung eines Erwachsenen bei dem von der Schule benannten Arzt einzufinden und am Test mitzuwirken. Verweigert der/die Schüler*in die Teilnahme am Test, berechtigt dies die Schule zur fristlosen Kündigung des Schulvertrages. Bei wiederholtem Konsum von oder dem auch nur einmaligem Handel mit illegalen Rauschmitteln kann die Schule den Schulvertrag fristlos kündigen. Einzelheiten siehe „Handlungsfahrplan für illegale Drogen“.
c. Das Mitführen von Feuerwerkskörpern, Fanfaren, Laserpointern und Waffen ist verboten.
d. Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
e. Hunde dürfen nicht mit auf das Gelände geführt werden.
f. Bei Veranstaltungen in der Aula und im Gartensaal darf weder fotografiert noch gefilmt werden.
3. Sicherheit
a. Das Befahren des Schulgeländes mit motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet. Das Befahren mit Fahrrädern, Rollern, Inlinern oder anderen Fahrgeräten ist nur vor 7:00 Uhr und nach 16:30 Uhr erlaubt – wobei Fußgänger*innen immer Vorrang haben! Fahrräder, City-Roller u. ä. sind während der Schulzeit in den Ständern entlang der Engesohde abzustellen, Lastenfahrräder auf dem Stellplatz an der Stirnseite des Kindergarten-Seminars oder kurzzeitig auf dem Gebüschstreifen am Maschsee südlich des Haupteingangs.
b. Das Schulgelände dürfen Schüler*innen wie folgt verlassen:
- i. Klassen 1 bis 8: Erst nach Beendigung des Unterrichtes.
- ii. Klassen 9 bis 12: In den Freistunden, mit schriftlichem Einverständnis der Eltern. In diesem Fall besteht keine Aufsichtspflicht seitens der Schule.
c. Bei einem der Betreuungsangebote angemeldete Kinder müssen nach Unterrichtsschluss dorthin gehen, nicht angemeldete Kinder müssen das Schulgelände verlassen.
4. Miteinander und gegen Diskriminierung
Unsere Schule steht für ein respektvolles, faires und vielfältiges Miteinander. Diskriminierung, Ausgrenzung und Beleidigungen – in welcher Form auch immer – haben bei uns keinen Platz. Dies gilt insbesondere für Herabwürdigungen aufgrund von:
- Alter
- Geschlecht oder geschlechtlicher Identität
- Sexueller Orientierung
- Ethnischer Herkunft oder Hautfarbe
- Religion oder Weltanschauung
- Körperlichen oder geistigen Fähigkeiten
- Sozialer Herkunft oder Lebenssituation
Vorfälle dieser Art werden entschieden verfolgt. Siehe auch: Stuttgarter Erklärung „Waldorfschulen gegen Rassismus und Diskriminierung“.
5. Ordnungsmaßnahmen
a. Die Lehrer*innen können pädagogisch gebotene, angemessene Erziehungsmaßnahmen ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die Ermahnung, das pädagogische Gespräch, der Ausschluss vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen für einen angemessenen Zeitraum, die individuelle Verlängerung der Unterrichtszeit (Nachsitzen) zur Nachholung von Unterrichtsinhalten, Entzug gewährter Vergünstigungen wie z.B. Klassenausflüge und Auferlegung besonderer Pflichten.
b. Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schüler*innen Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens oder ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen die Schulordnung oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder Schulveranstaltungen unentschuldigt fernbleiben.
6. Ordnungsmaßnahmen sind:
- Schriftliche Ermahnung
- Ausschluss von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Praktika, Klassenfahrten)
- Beurlaubung vom Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen bis zu sechs Wochen
- Androhung der Kündigung des Schulrechtsverhältnisses (1. und 2. Abmahnung),
- „Abmahnungsverfahren“ siehe Anhang
- Kündigung des Schulvertrags
Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz und die Schulleitung. Den Schülern*innen und ihren Eltern ist vorher Gelegenheit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Stand: 27.08.2025

