Patenschafts-Spende
Waldorfschulen haben das erklärte Ziel, kein Kind wegen der finanziellen Situation seines Elternhauses vom Schulbesuch auszuschließen. Sie bejahen damit ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ nach Einkommensverhältnissen der Eltern. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die Waldorfschulen, wie alle anderen Schulen auch, auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Diese werden durch Schulgesetze von jedem Bundesland einzeln festgesetzt. Dabei gibt es große regionale Unterschiede. Weil die staatlichen Finanzhilfen zur Finanzierung einer Schule nicht ausreichen, müssen Waldorfschulen, wie alle anderen freien Schulen auch, Schulgelder von den Eltern erheben.
Um ihrem Ideal einer „Schule für alle“ trotzdem entsprechen zu können, bilden die Lehrerkollegien und Eltern Solidargemeinschaften: Lehrer verzichten auf Gehaltsanteile, die Elternbeiträge orientieren sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie. Beitragsermäßigungen sind an unserer Schule in erster Linie möglich, weil Eltern und Freunde der Schule regelmäßig Patenschafts-Spenden leisten.